Schadengutachten
Unfallschaden? Vertrauen Sie dem Experten für Unfallgutachten
Mithilfe eines unabhängigen KFZ-Gutachtens stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung komplett und in voller Höhe beglichen werden. Wir wissen, welche Ansprüche Sie haben und erfassen diese in unserem Gutachten. Die Kosten für dieses Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Wenn Sie an einem Unfall unverschuldet beteiligt sind, haben Sie Anspruch darauf, ein KFZ-Gutachten von einem Sachverständiger Ihres Vertrauens erstellen zu lassen. Deshalb wird die gegnerische Versicherung versuchen Ihnen ein Sachverständiger, mit dem Sie zusammenarbeitet, aufzudrängen. Lassen Sie sich auf keine Deals ein und bestellen Sie einen Sachverständiger Ihrer Wahl. Die Kosten für dieses Gutachten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Die wichtigsten Fakten zu einem Schadensgutachten
1- Bei einem Schaden, der über der Bagatellgrenze liegt, haben Sie Anspruch auf ein KFZ-Gutachten von einem Sachverständigen. Je höher der Schaden ist, umso wichtiger ist ein Gutachten, um eine vollständige Schadensregulierung zu erreichen.
2- Sie können mit einem Gutachten mehr Schadensersatzansprüche durchsetzen. Wir kennen Ihre Rechte und fordern jeden Cent ein.
3- Lassen Sie sich von der Versicherung keinen Sachverständigen aufdrängen. Lassen Sie das Gutachten von einer unabhängigen Sachverständigen erstellen.
4- Beachten Sie, dass bei Bagatellschäden die Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernimmt. Um festzustellen, ob Ihr Schaden unter der Bagatellgrenze liegt, können Sie einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Der kleine Unterschied zwischen Unfallgutachten & Schadengutachten
Generell werden beide Begriffe für ein Gutachten nach einem Unfall verwendet und beinhalten die gleichen Leistungen. Somit handelt es sich um dasselbe Gutachten. Darin werden die Schadenshöhe, Ausfallzeit und die Wertminderung mit Restwert und Wiederbeschaffungswert festgehalten. In beiden Gutachten werden die Fahrzeuge auch auf Vorschäden oder Altschäden geprüft.
Der einzige Zeitpunkt, wo wirklich ein Unterschied genannt werden kann, ist, wenn ein Unfallhergang rekonstruiert werden muss. Dies ist dann erforderlich, wenn widersprüchliche Schuldzuweisungen vorliegen und die Schuldfrage nicht geklärt ist. In diesem Fall spricht man von einem Unfallgutachten.
Warum benötige ich nach einem Unfall ein unabhängiges Kfz Gutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, ist es Ihr Recht ein Kfz-Gutachten erstellen zu lassen. Ab der Bagatellgrenze ist es unbedingt zu empfehlen, ein Gutachten von einer unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.
Der weitere Aspekt ist, dass Sie nur mit einem Gutachten von einem freien Kfz Sachverständiger auch wirklich alle Ansprüche geltend machen können. Um kein Geld zu verschenken, sollte Ihr Recht geltend mach und einen Sachverständiger Ihres Vertrauens beauftragen.
Welche Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall?
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Sie nicht alleine da. Wir sind für Sie da und kennen Ihre Rechte und wissen, welche Ersatzansprüche Sie gegenüber der Versicherung der Unfallverursachers geltend machen können. In unserem Gutachten werden alle Ansprüche für Sie ermittelt und erfasst.
In einem KFZ-Gutachten sind folgende Positionen aufgelistet:
- Reparaturkosten
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Kosten für Abschleppdienst
- Wertminderung des Unfallwagens
- Unkostenpauschale für Ihre Ausgaben
- Bei Totalschaden die Kosten für Verschrottung
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten